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Lieferkettengesetz im Mittelstand: Umsetzung der Mindestanforderungen (2/2)

veröffentlicht am
12.11.2024

Seit 2023 ist das vom Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und zieht bei Verstoß empfindliche Strafzahlungen nach sich.

Auch der Mittelstand ist durch die indirekte Berichtspflicht sowie einer noch weitreichenderen EU-Richtlinie für alle Unternehmen entlang der Lieferkette betroffen.

Nicht nur der Name des LkSG ist komplex, sondern auch die genauen Inhalte des Gesetzes und deren Umsetzung sind für viele betroffene Mittelständler schwierig zu deuten.

Finden Sie jetzt in diesem Blogbeitrag heraus, wie Sie die Mindestanforderungen des LkSG schnell und einfach bei Ihnen im Unternehmen umsetzen können. Darüber hinaus können Sie in unserem Whitepaper erfahren, welche Pflichten das LkSG beinhaltet, ob Sie davon betroffen sind und wie Sie mit Hilfe von Tacto einfach und intuitiv das LkSG innerhalb Ihrer Lieferkette kontrollieren sowie die Mindestanforderungen einhalten können.

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Umweltschutz

Menschenrechte

Arbeitsschutz, Sicherheit und Arbeitsrechte

Umsetzung des LkSG

Die LkSG Anforderungen lassen sich in interne, sowie externe Anforderungen gliedern. Einerseits müssen Informationen extern beim Lieferanten abgefragt werden, um dessen sorgfältiges Handeln zu prüfen. Andererseits müssen Sie als Organisation gewisse interne Strukturen für die erfolgreiche Erfüllung der Richtlinie gewährleisten.

Externe Anforderungen durch Lieferantenselbstauskünfte erfüllen

Als ersten Schritt sollten relevante Informationen bezüglich des Umwelt- und Arbeitsschutzes beim Lieferanten erfragt werden. Diese Informationen bilden das Fundament für ein erfolgreiches Aufsetzen eines Risikomanagements und der Durchführung von Risikoanalysen. Angepasst an die Risikofelder des LkSG können Fragen zu den folgenden Themenbereichen gestellt werden:

Umweltschutz

  • Herstellung, Verwendung und Freisetzung von Quecksilber
  • Schutz vor schädlichen Chemikalien, organischen Schadstoffen und Abfällen

 

Menschenrechte

  • Kinderarbeit/Anstellungsalter
  • Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung

Arbeitsschutz und Sicherheit

  • Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze
  • Schutzukleidung
  • Erste Hilfe
  • Sicherheitsstandards und Schutzmaßnahmen

Arbeitsrechte

  • Entlohnung und Mindestlohn
  • Koalitionsfreiheit 

Weiterhin können die folgenden Zertifikate erfragt werden, um das Einhalten der Sorgfaltspflichten durch den Lieferant zu garantieren:

  • SMETA / Sedex für Soziale Verantwortung und ethisches Verhalten
  • SA 8000 für Soziale Verantwortung (international)
  • ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme
  • ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme
  • ISO 50001, 50003 für Energiemanagementsysteme
  • Blauer Engel für Umgang mit Rohstoffen
  • Verifizierung des CO2 Fußabdrucks nach DIN EN ISO 14064-3

Diese wichtigen Informationen stellen die Grundlage für die Erfüllung der nachfolgenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten dar:

  1. Dokumentation und Berichterstattung
  2. Einrichtung eines Risikomanagements
  3. Durchführung von Risikoanalysen
  4. Verankerung von Maßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  5. Umsetzung von Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferer

Interne Anforderungen durch das Aufsetzen von organisatorischen Sorgfaltsstrukturen erfüllen

Einige der Sorgfaltspflichten beziehen sich ebenfalls auf organisatorische Strukturen und Abläufe, die einzurichten sind.

Darunter fallen:

  1. Die Benennung einer Person oder Abteilung, die für die Umsetzung des LkSG zuständig ist
  2. Die Verankerung von Präventionsmaßahmen im Betrieb und das damit verbundene schnelle Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  3. Die Abgabe einer Grundsatzerklärung, die die Maßnahmen zur betrieblichen Einhaltung der Sorgfaltspflichten sowie die Kontrolle der Richtlinie beim Lieferanten beschreibt. Eigene Maßnahmen zum Arbeits- und Umweltschutz sollten hier ebenfalls festgehalten werden
  4. Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens für die schnelle interne und externe Einreichung von Beschwerden sowie deren weiterer Bearbeitungsprozess. Hierfür kann z.B. ein Formular auf der Website oder eine dedizierte Mailadresse in Betracht gezogen werden

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Umsetzung der LkSG Anforderungen!

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