Ein Großteil der Industrie ist von der neuen Entwaldungsrichtlinie (EUDR) betroffen ‒ primär oder sekundär ‒ und muss zum 31.12.2024 den ersten Bericht einreichen. Bei Nichterfüllung drohen hohe Strafen.
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Die Verordnung umfasst sieben wichtige landwirtschaftliche Güter, die hauptsächlich mit Abholzung und Walddegradierung weltweit verbunden sind. Sie legt Verpflichtungen für Unternehmen der Konsumgüterbranche, Betreiber und Handelsunternehmen fest, die Sorgfaltspflicht zu beachten und sicherzustellen, dass ihre Beschaffungspraktiken nicht zur Abholzung oder Walddegradierung nach dem 31. Dezember 2020 beitragen. Doch was bedeutet das für den Mittelstand konkret?
EU-Unternehmen, die Produkte beziehen, wie Holz, Soja, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Palmöl und Rind, unterliegen den EUDR-Vorschriften.
Pflichten umfassen die Sammlung von Informationen und Dokumenten, die Risikobewertung, die Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen sowie die Einrichtung eines Sorgfaltsprüfungssystem.
Die Einhaltung erfordert Kompetenz & Kapazität, die den Mittelstand überfordert und bei Nichteinhaltung drohen Strafen - wie kann der Mittelstand das meistern?