Ein Großteil der Industrie ist von dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betroffen und muss am 31.01.2024 den ersten Bericht einreichen. Bei Nichterfüllung drohen Strafen bis zu 50€ pro importierter Tonne CO2.
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CBAM ist Teil des „Fit for 55” - Pakets der Europäischen Union (EU) und bezieht sich auf den Plan der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Doch was bedeutet das für den Mittelstand konkret?
EU-Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff und verwandte Produkte, unterliegen den CBAM-Vorschriften.
Unternehmen müssen Emissionen aus der Herstellung importierter Waren berechnen und einen CBAM-Bericht einreichen, der Produktvolumen, Emissionen und ausländische Kohlenstoffpreise angibt.
Die Einhaltung erfordert Kompetenz & Kapazität, die den Mittelstand überfordert und bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 50€ pro importierter Tonne CO2 - wie kann der Mittelstand das meistern?