Seit 2023 ist das vom Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft und zieht bei Verstoß empfindliche Strafzahlungen nach sich.
Auch der Mittelstand ist durch die indirekte Berichtspflicht sowie einer noch weitreichenderen EU-Richtlinie für alle Unternehmen entlang der Lieferkette betroffen.
Nicht nur der Name des LkSG ist komplex, sondern auch die genauen Inhalte des Gesetzes und deren Umsetzung sind für viele betroffene Mittelständler schwierig zu deuten.
Wir bringen mit einer zweiteiligen Blogbeitrag-Serie vom Mittelstand für den Mittelstand Licht ins Dunkle:
Finden Sie jetzt in unserer zweiteiligen Blogbeitragsserie heraus, ob Sie bei Ihrem Unternehmen betroffen sind, welche Anforderungen auf Sie zukommen und wie Sie die Mindestanforderungen des LkSG schnell und einfach umsetzen können.
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durch indirekte Berichtspflicht und kommende EU Richtlinie betroffen
betrifft Unternehmen mit > 250 Mitarbeitern und €40 Mio. Umsatz
von Menschen- und Umweltrechten
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (kurz LkSG) ist ein für Deutschland wirksames Gesetz, das zum Umweltschutz und dem Schutz von Menschenrechten beitragen soll.
Das Gesetz basiert auf den 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Diese wurden 2016 in Deutschland mit dem nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) aufgegriffen. Ziel des NAP war es, dass bis Ende 2020 mindestens 50% deutscher Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern gewisse Sorgfaltspflichten freiwillig erfüllen. Ein anschließendes Monitoring ergab jedoch, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung leider nicht ausreicht und nur etwa 13-17 % der Stichprobe von 7.400 Unternehmen die Anforderungen erfüllten. Die Verfehlung des Ziels resultierte folglich in den Bedarf einer gesetzlichen Regelung - das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, das seit dem 01. Januar 2023 wirksam ist.
Durch den rechtlichen Rahmen soll sichergestellt werden, dass in Deutschland ansässige Unternehmen ihre Güter von Lieferanten beziehen, die Wert auf gute Arbeitsbedingungen und Umweltschutz legen.
Um Mensch und Umwelt zu schützen, beschreibt das LkSG ein menschenrechtliches Risiko (§ 2 Absatz 2) und ein umweltbezogenes Risiko (§ 2 Absatz 3), deren Vermeidung höchste Priorität hat. Die Risikofelder umfassen unter anderem:
Menschenrechtlich
Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, Verstoß gegen Arbeitsschutz & Sicherheitsvorkehrungen, Verstoß gegen Koalitionsfreiheit, Diskriminierung, Entlohnung gemäß Mindestlohn, unrechtmäßige Enteignung
Umweltbezogen
Herstellung und Verwendung von Quecksilber, Verwendung / Herstellung schädlicher Chemikalien, Entsorgung und Umgang mit (schädlichem) Abfall
Mit dem Ziel, die Risiken zu erkennen und auszuräumen, schreibt das LkSG in seinem § 3 Abs. 1 Satz 2 verschiedene Sorgfaltspflichten vor:
Das LkSG betrifft alle - nicht nur größere Unternehmen, sondern auch mittelständische Unternehmen sind durch die indirekte Berichtspflicht und eine mögliche neue EU Richtlinie betroffen.
Wer genau ist vom LkSG betroffen?
Das Lieferkettengesetz gilt seit dem 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitenden.
Wie ist der industrielle Mittelstand betroffen?
Das EU Parlament hat am 01. Juni 2023 für eine weitreichendere Richtlinie auf EU Ebene gestimmt, bei der auch Mittelständler mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Mio. € Umsatz von den Lieferkettengesetzsorgfaltspflichten betroffen sind. Diesen Sommer beginnen die Trilogie Verhandlungen zwischen EU Rat, EU Kommission und EU Parlament.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen alle unmittelbaren Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards überprüfen. Unternehmen, die im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, müssen Verantwortung übernehmen für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern, Missstände zurückverfolgen und diese von vornherein oder ab Kenntniserlangung vermeiden oder abstellen.
Durch die indirekte Berichtspflicht entlang der Lieferkette und die erhöhten Anforderungen von Kunden an Ihre Lieferanten, ist auch das Rückgrat der deutschen Wirtschaft - der industrielle Mittelstand - betroffen und muss sich zukunftssicher aufstellen, um als Lieferant wettbewerbsfähig zu bleiben. Bei Verstößen gegen diese Rechtspflicht droht ein Bußgeld oder Schadensersatz der Mitbewerber.
Zivilrechtlich
Ein Verstoß gegen das LkSG zieht keine zivilrechtlichen Strafen mit sich (§ 3 Absatz 3).
Strafen aus dem LkSG
Beim Verstoß gegen die Vorschriften des LkSG können ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 € (§ 23) und Bußgelder je nach Größe und Umsatz des Unternehmens verhängt werden (§ 22 Absatz 2, § 24).
Auch ein Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahren kann eine Folge sein (§ 22).
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