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Lieferkettengesetz im Mittelstand: was müssen KMUs beachten?

veröffentlicht am
30.11.2023

Lieferkettengesetz im Mittelstand: Was müssen KMUs beachten?

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 wird es dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern verpflichtend, ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette einzuhalten. Betroffen sind jedoch nicht nur Unternehmen, die in den Geltungsbereich des LkSG fallen, sondern auch indirekt betroffene Unternehmen, wie beispielsweise Zulieferer jeder Größe der direkt betroffenen Unternehmen. Indirekt betroffene Unternehmen müssen daher ebenfalls sicherstellen, dass ihre eigenen Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltproblemen sind.

Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Als Lieferant eines direkt betroffenen Unternehmens sind Sie indirekt vom LkSG betroffen. Wenn beispielsweise die Gefahr auf Kinderarbeit in Ihrer Produktionskette besteht, muss das direkt betroffene Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dies zu beheben und die Geschäftsbeziehung mit Ihnen als Lieferant abbrechen. Um Ihre Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten zu können, müssen also auch Sie als indirekt betroffenes Unternehmen dafür sorgen, dass eine Risikoanalyse entlang ihrer Lieferkette durchgeführt wird, um Maßnahmen entgegen gesetzesverstoßender Tätigkeiten einleiten zu können.

Vor allem der industrielle Mittelstand wird durch die Lieferkettenvernetzungen- und strukturen vor einen hohen bürokratischen Aufwand gestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Gesetzesverschärfung von EU Seite, die voraussichtlich schon ab 250 Mitarbeitern trägt, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die Anforderungen des LkSG vorzubereiten.

Sie möchten mehr Informationen erhalten?

Lernen Sie jetzt in unserem Whitepaper, welche Pflichten das LkSG sowie die europäische Richtlinie beinhalten, ob Sie davon betroffen sind und wie Sie mit Hilfe von Tacto einfach und intuitiv das LkSG innerhalb Ihrer Lieferkette kontrollieren und die Mindestanforderungen einhalten können.

Außerdem hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Handreichungen veröffentlicht, wie z.B. zur Angemessenheit des LkSG oder zur Risikoanalyse, welche die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes zusammenfasst und praktische Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigt.

Whitepaper downloaden

01. Januar 2023

Inkrafttreten des LkSG

Mittelstand

durch direkte Berichtspflicht ab 2024, indirekte Berichtspflicht seit 2023 und zukünftige EU Richtlinie betroffen

Schutz

von Menschen- und Umweltrechten

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