Mit der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) unternimmt die Europäische Union (EU) einen wichtigen Schritt in Richtung eines klimaneutralen Wirtschaftsraums. Als ergänzende Maßnahme zum EU-Emissionshandelssystem zielt CBAM darauf ab, die Emissionen von importierten Gütern zu kompensieren und sogenannte „Carbon Leakage“ zu verhindern – die Verlagerung von Produktion ins EU-Ausland, um strengere Klimavorgaben zu umgehen. Doch mit CBAM kommen auch zahlreiche Fragen auf, die Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
In unserem Whitepaper „Häufig gestellte Fragen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“ behandeln wir die wichtigsten Themen und liefern praxisnahe Antworten, um Unternehmen auf ihrem Weg zur CBAM-Compliance zu unterstützen.
1. Bin ich von CBAM betroffen?
Eine der grundlegendsten Fragen für Unternehmen ist, ob sie überhaupt von CBAM betroffen sind. CBAM gilt für bestimmte Warengruppen, die anhand von Zolltarifnummern identifiziert werden. Ein Abgleich mit der offiziellen Liste der betroffenen Zolltarifnummern ist der erste Schritt, um Klarheit zu schaffen.
2. Was ist der aktuelle Stand der CBAM-Gesetzgebung?
Die CBAM-Regulatorik wird schrittweise eingeführt, mit einer Übergangsphase, in der Berichte erstellt und eingereicht werden müssen. In unserem Whitepaper erläutern wir die spezifischen Fristen und Anforderungen, die Unternehmen aktuell beachten müssen.
3. Welche Informationen muss ich zu CBAM einreichen?
Die CBAM-Berichte setzen sich aus verschiedenen Datenbereichen zusammen, darunter Angaben zu Lieferanten, Produktionsanlagen und Artikeln. Welche Informationen genau gefordert sind und wie diese Angaben in das EU-Übergangsregister eingetragen werden, erklären wir detailliert.
4. Welche CO2-Abgaben fallen an?
Ab 2026 müssen Unternehmen CO2-Zertifikate für die im Ausland entstandenen Emissionen ihrer importierten Waren erwerben. Wir geben einen Überblick über die voraussichtlichen Abgabepreise und erläutern die Berechnungsgrundlagen.
5. Wie registriere ich mich beim EU-Übergangsregister?
Die Registrierung im EU-Übergangsregister verläuft zweistufig und kann aufwendig sein. Wir zeigen auf, welche Daten und Zertifikate erforderlich sind, und wie sich Unternehmen auf den Anmeldeprozess vorbereiten können.
6. Was passiert bei Nichtabgabe des Berichts?
CBAM-Compliance ist verpflichtend, und bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Unternehmen sollten die Berichtspflicht ernst nehmen, um potenzielle Strafen zu vermeiden und ihre CO2-Bilanz ordnungsgemäß zu dokumentieren.
7. Wie kann man mit komplexen Unternehmensstrukturen umgehen?
Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder vielfältigen Lieferanten kann die CBAM-Berichterstattung besonders anspruchsvoll sein. Unser Whitepaper gibt hilfreiche Einblicke, wie Unternehmen strukturierte Prozesse aufsetzen und ihre Daten optimal organisieren können.
Die Anforderungen der CBAM-Verordnung sind umfangreich, doch sie bieten auch eine Chance, die CO2-Bilanz der Lieferkette strategisch zu verbessern. Unternehmen, die frühzeitig auf CBAM-Compliance setzen, profitieren von einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit und können Risiken im Zusammenhang mit CO2-Emissionen besser managen. Darüber hinaus ist es bedeutsam, immer auf den neusten Stand der Regelung zu bleiben.
Möchten Sie weitere Informationen sowie ausführliche Antworten erhalten und erfahren, wie genau Tacto bei der Umsetzung von CBAM unterstützt? Laden Sie sich gerne unser Whitepaper “Häufig gestellte Fragen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)” herunter.