Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verlangt von allen Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, regelmäßige Berichte zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Diese Berichte sind spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übermitteln.
Die Berichterstattung an das BAFA erfolgt über einen strukturierten Fragebogen, der offene und geschlossene Fragen sowie Multiple-Choice-Optionen enthält. Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Fragen und die Veröffentlichung des generierten Berichts auf der Website des Unternehmens kommen Unternehmen ihrer Berichtspflicht gemäß § 10 Absatz 2 LkSG nach.
Die im Fragebogen abgefragten Bereiche umfassen:
Eine gründliche und vollständige Berichterstattung über die Sorgfaltspflichten des Unternehmens bietet mehrere Vorteile. Sie zeigt die Transparenz und das Engagement des Unternehmens im Bereich Menschenrechte und Umwelt, stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern und schützt das Unternehmen vor potenziellen Sanktionen aufgrund unvollständiger oder falscher Berichterstattung.
Mit Tacto können Unternehmen den gesamten Prozess der LkSG-Berichterstattung effizient gestalten. Die Plattform bietet:
Das LkSG und die Berichterstattung an das BAFA sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bieten auch die Möglichkeit, die Lieferkette zukunftssicher zu gestalten und die eigenen Prozesse zu optimieren. Unternehmen, die jetzt auf eine strukturierte und digitale Lösung setzen, können langfristig profitieren und ihre Position im Markt stärken.
Für detaillierte Einblicke in den BAFA-Berichtsprozess und zur Vorbereitung auf die Berichterstattung laden Sie unser Whitepaper „Der BAFA Berichtsfragebogen“ herunter.
Der Bericht für die BAFA generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens. Der Fragebogen enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice).
Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen Ihrer Berichtspflicht nach § 10 Absatz 2 LkSG nach.
Wenn Sie einen Blick auf die Fragen, die im Zuge des BAFA Berichts zu beantworten sind, und ihre Antwortmöglichkeiten werfen möchten, laden Sie sich jetzt unser Whitepaper Der BAFA Berichtsfragebogen herunter.