Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bringt die Europäische Union (EU) ein neues System zur Reduktion von Emissionen importierter Güter auf den Weg. Unternehmen in der EU, die Produkte wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium und Düngemittel aus Nicht-EU-Ländern importieren, müssen ab 2024 CBAM-Berichte einreichen und die Emissionen der gelieferten Waren dokumentieren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie eng mit ihren Lieferanten außerhalb der EU zusammenarbeiten müssen, um die benötigten Emissionsdaten zu erfassen.
Da viele Nicht-EU-Lieferanten möglicherweise noch nicht mit CBAM-Vorschriften vertraut sind, kann eine strukturierte Schulung hilfreich sein. In unserem Whitepaper „CBAM: Der 4-Schritte Guide für Ihre Lieferanten von CBAM-Waren“ stellen wir einen Leitfaden vor, der als Schulungsunterlage für Ihre Lieferanten dient und sicherstellt, dass alle Beteiligten mit den CBAM-Anforderungen vertraut sind.
1. Definition der Prozessgrenzen und Berichtszeiträume
Um genaue Emissionsdaten zu erfassen, müssen Lieferanten die spezifischen Grenzen ihrer Produktionsprozesse definieren und den Berichtszeitraum festlegen. Die Dokumentation umfasst die Identifikation von Produktionsprozessen sowie eine klare Abgrenzung zwischen direkten und indirekten Emissionen, die während des Produktionsprozesses entstehen. Der empfohlene Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr, doch auch alternative Zeiträume, wie z. B. das Geschäftsjahr, sind möglich, sofern sie den CBAM-Anforderungen entsprechen.
2. Festlegung der Emissionsüberwachungsmethode
Lieferanten können zwischen verschiedenen Überwachungsmethoden wählen:
Die Wahl der Methode richtet sich nach den Gegebenheiten der Produktionsanlage und den Anforderungen der CBAM-Regeln. Für einige Produktionsbereiche, wie die Herstellung von Primäraluminium, sind spezielle Methoden vorgeschrieben. Mehr dazu im Whitepaper.
3. Sammlung und Dokumentation aller relevanten Parameter
Die Sammlung aller notwendigen Daten ist entscheidend für eine korrekte Berichterstattung. Dies umfasst die Überwachung der direkten Emissionen, des Wärmeverbrauchs sowie der indirekten Emissionen, die durch den Einsatz von Elektrizität entstehen. Lieferanten müssen sicherstellen, dass alle Parameter, wie der spezifische Emissionsfaktor für Elektrizität und die Emissionen aus Vorprodukten (sogenannte „precursors“), erfasst und dokumentiert werden.
4. Kommunikation der Emissionsdaten an EU-Importeure
Die gesammelten Emissionsdaten müssen in einem standardisierten Format an die EU-Importeure übermittelt werden, die die CBAM-Berichte einreichen. Die Europäische Kommission stellt hierfür eine Vorlage bereit, die den Austausch erleichtert und die Einhaltung der Meldepflichten unterstützt.
Angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass die Lieferanten außerhalb der EU möglicherweise noch nicht mit den CBAM-Vorschriften vertraut sind, ist es ratsam, dass betroffene Unternehmen frühzeitig Informationsvermittlung betreiben und schulungsähnliche Maßnahmen ergreifen.
Um die Anforderungen des CBAM zu erfüllen, können Unternehmen Tacto nutzen, um die Kommunikation und Datenerfassung mit Nicht-EU-Lieferanten zu erleichtern. Tacto bietet eine strukturierte Lösung, die eine automatisierte Datenerfassung und Nachverfolgung ermöglicht, sodass Unternehmen ihre Lieferkette umfassend überwachen und alle CBAM-relevanten Informationen zuverlässig dokumentieren können.
In dem Whitepaper "CBAM: Der 4-Schritte Guide für Ihre Lieferanten von CBAM-Waren" präsentieren wir einen detaillierten 4-Schritte Leitfaden, den Sie direkt an Ihre CBAM-relevanten Lieferanten weiterleiten können. Dieser dient als initiale Schulungsunterlage, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit den CBAM-Anforderungen vertraut sind. Der Guide ist auf englisch verfasst, da er an Lieferanten außerhalb der EU verschickt wird.