Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union (EU). Mit diesem Mechanismus soll sichergestellt werden, dass die Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der EU – das Ziel ist eine Verringerung um mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 – nicht durch die Verlagerung von Emissionen ins Ausland untergraben wird. CBAM ergänzt das bestehende EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) und soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) reduzieren.
CBAM basiert auf einem einfachen Prinzip: Unternehmen, die bestimmte Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU importieren möchten, müssen sogenannte Kohlenstoffzertifikate erwerben. Diese Zertifikate entsprechen der Menge an Emissionen, die bei der Herstellung der importierten Waren entstanden sind. Damit wird für importierte Waren ein vergleichbarer Emissionspreis angesetzt wie für EU-intern produzierte Produkte, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
Unternehmen in der EU, die Waren wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel oder Wasserstoff aus Nicht-EU-Ländern importieren, unterliegen den CBAM-Vorschriften. Auch bestimmte Vor- und Nachprodukte, insbesondere aus der Eisen- und Stahlindustrie, sind betroffen. Während der aktuellen Übergangsphase plant die EU außerdem, zu evaluieren, ob zusätzliche Warengruppen aufgenommen werden sollen.
Ob Ihre Produkte von der CBAM-Verordnung betroffen sind, lässt sich anhand der KN-Codes der importierten Waren feststellen. Unser Excel-Tool „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Betroffener Warenkreis“ bietet eine vollständige Übersicht der betroffenen Warengruppen und zugehörigen KN-Codes. Diese Tabelle zeigt zudem an, für welche Waren sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigt werden müssen.
Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere Eisen und Stahl) - in reiner oder verarbeiteter Form - aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Vorschriften. Während der Übergangsphase plant die EU zu prüfen, ob der Anwendungsbereich auf andere Güter ausgedehnt werden soll, bei denen ebenfalls die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie unter die CBAM-Verordnung fallen (basierend auf den KN-Codes der Waren, die Sie aus Nicht EU-Ländern importieren), dann laden Sie sich unsere Excel "Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Betroffener Warenkreis" herunter. In der Excel-Tabelle sind alle Warentypen aufgelistet mit den zugehörigen KN-Codes, die im Rahmen der CBAM-Verordnung zu berücksichtigen sind. Außerdem sehen Sie für welche Waren nur direkte Emissionen und für welche Waren auch indirekte Emissionen berücksichtigt werden müssen.