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Effiziente Compliance auf Knopfdruck: Wie Harro Höfliger CBAM & weitere Compliance-Vorgaben in einem System umsetzt

Webinaraufnahme: Compliance Update mit Taylor Wessing: Was ist der aktuelle Stand zu LkSG/CSDDD, CSRD, EUDR, CBAM & BattVo?

veröffentlicht am
20.2.2025

Steigende regulatorische Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Compliance setzen Unternehmen zunehmend unter Druck. Besonders der Mittelstand sieht sich mit einer Vielzahl neuer ESG-Vorgaben konfrontiert – von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bis zur Entwaldungsverordnung (EUDR). Um rechtliche Risiken zu minimieren und Prozesse effizient zu gestalten, sind digitale Lösungen unerlässlich. Wie Unternehmen mit Tacto als zentralem Lieferantenportal ihre Compliance-Anforderungen erfolgreich umsetzen und sich auf kommende Regulierungen vorbereiten, erfahren Sie in diesem Webinar mit Taylor Wessing.

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In einer sich stetig wandelnden regulatorischen Landschaft stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ESG-Vorgaben (Environmental, Social, Governance) nicht nur zu verstehen, sondern auch effizient umzusetzen. Die jüngsten Entwicklungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und weiteren ESG-Regulierungen wie der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) oder dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) sorgen für Unsicherheit – insbesondere im industriellen Mittelstand.

In unserem Webinar „Compliance Update mit Taylor Wessing: Was ist der aktuelle Stand zu CSRD, CBAM, EUDR & LkSG?“ beleuchtet er gemeinsam mit Caroline Wiedemann (Kundenentwicklung bei Tacto) praxisnahe Einblicke, wie Unternehmen sich trotz regulatorischer Unsicherheiten frühzeitig absichern und ihre Lieferketten mithilfe von Tactos zentralem Lieferantenportal rechtskonform aufstellen können.


LkSG - Unsicherheit durch politische Diskussionen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden verbindlich. Doch obwohl die Berichtspflicht verschoben wurde – Berichte für 2023 und 2024 müssen erst Ende 2025 eingereicht werden – bleibt die Sorgfaltspflicht nach wie vor bestehen. Die Bundesregierung diskutiert aktuell, das LKSG auszusetzen, bis die europäische CSDDD in Kraft tritt. Die Zukunft des Gesetz könnte daher von den Wahlergebnissen abhängen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt dennoch aktiv und führt weiterhin Kontrollen durch. So wurden bereits 1.230 Prüfungen und 206 Beschwerden registriert. Unternehmen sollten sich also nicht in falscher Sicherheit wiegen, sondern die Sorgfaltspflichten weiterhin ernst nehmen.

CSDDD - Europäische Lieferkettenrichtlinie auf dem Prüfstand

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll langfristig das LKSG ersetzen, ihre endgültige Fassung steht jedoch noch nicht fest. Aufgrund politischer Uneinigkeiten wurde der Anwendungsbereich mehrfach angepasst. Die Schwellenwerte für betroffene Unternehmen wurden erhöht, was bedeutet, dass kleinere Unternehmen später oder gar nicht betroffen sein könnten.

Ein weiteres Unsicherheitsmoment: Die EU-Kommission hat die CSDDD zusammen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) in das sogenannte “Omnibus”-Verfahren aufgenommen. Ziel ist es, regulatorische Vorgaben zu reduzieren – allerdings sorgt dies erneut für Verzögerungen und Unklarheiten.

CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Hürden

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, umfassend über ihre ESG-Strategie zu berichten. Während börsennotierte Großunternehmen bereits für das Jahr 2024 berichten müssen, gelten ab 2025 strengere Regeln für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und 50 Mio. Euro Umsatz.

Allerdings setzen viele EU-Länder, darunter Deutschland, die CSRD bislang nicht in nationales Recht um. Eine Umsetzung vor Ende 2025 erscheint unwahrscheinlich, da die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl im Februar 2025 Zeit in Anspruch nehmen wird. Unternehmen sollten sich dennoch vorbereiten, da die Anforderungen auch rückwirkend relevant werden könnten. Unternehmen stehen daher vor dem Dilemma: Berichten sie nach den EU-Vorgaben oder warten sie ab, was der deutsche Gesetzgeber entscheidet? In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig mit den europäischen ESG-Standards (ESRS) auseinanderzusetzen.

EUDR: Strengere Vorgaben zur Entwaldungsvermeidung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) setzt neue Maßstäbe für Unternehmen, die Produkte wie Holz, Soja oder Kakao importieren. Ab 2025 müssen sie nachweisen, dass ihre Waren nicht zur Entwaldung beitragen. Besonders herausfordernd ist die Forderung nach Geodaten, die für jeden Produktionsstandort bereitgestellt werden müssen.

Während das LKSG eine Bemühenspflicht vorsieht, ist die EUDR eine Verbotsverordnung – Unternehmen dürfen ohne Nachweis der Entwaldungsfreiheit keine betroffenen Produkte mehr in die EU einführen.

CBAM: CO₂-Grenzausgleichssystem als neue Herausforderung

Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll verhindern, dass CO₂-intensive Produkte aus Drittländern ohne Umweltauflagen bevorzugt importiert werden. Unternehmen müssen bereits seit 2023 quartalsweise Berichte über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren einreichen. Ab 2026 müssen sie CO₂-Zertifikate kaufen, um Emissionen auszugleichen.

Ab 2025 wird die Registrierung als CBAM-Anmelder verpflichtend – eine Maßnahme, die rechtzeitig eingeleitet werden sollte, da die Bearbeitungszeit bis zu sechs Monate betragen kann.

Batterieverordnung: Neue Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe

Die neue EU-Batterieverordnung verlangt nicht nur technische Änderungen bei Batterien, sondern enthält auch umfangreiche Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Ähnlich wie bei der EUDR müssen Unternehmen sicherstellen, dass Rohstoffe wie Kobalt oder Mangan unter sozial- und umweltverträglichen Bedingungen abgebaut wurden. Die Umsetzung beginnt im August 2025, sodass sich betroffene Unternehmen jetzt vorbereiten sollten.

Fazit: Einheitliche Strategie für mehr Effizienz

Die Vielzahl an ESG-Regulierungen stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Dennoch gibt es eine klare Leitlinie: Einheitliche Sorgfaltspflichten und Berichtspflichten sollten effizient gebündelt werden. Synergien zwischen LKSG, CSRD, EUDR und anderen Regularien helfen, Doppelarbeit zu vermeiden und Compliance-Prozesse effizient zu gestalten.

Moderne Softwarelösungen wie die von Tacto bieten hierfür eine zentrale Plattform, um alle Anforderungen an die ESG-Compliance zu verwalten und Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen. Gerade für den Mittelstand ist es entscheidend, Prozesse zu automatisieren und mit einem strukturierten Datenmanagement auf künftige Regularien vorbereitet zu sein.

Ausblick: Weitere Anpassungen wahrscheinlich

Die ESG-Regulierung bleibt dynamisch – politische Diskussionen, das Omnibus-Verfahren und nationale Umsetzungen werden auch in den kommenden Monaten für Änderungen sorgen. Unternehmen, die jetzt aktiv werden, ihre Lieferkettendaten strukturieren und Reporting-Prozesse optimieren, sind jedoch klar im Vorteil.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit Vereinfachungen tatsächlich umgesetzt werden. Klar ist jedoch: Nachhaltigkeit und Transparenz in der Lieferkette werden weiterhin eine zentrale Rolle im Einkauf spielen – und gut vorbereitete Unternehmen können dies als strategischen Vorteil nutzen.

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