Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Mittelstand
Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist seit dem 01. Oktober in Kraft und betrifft alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU), die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff, einige vor- und nachgelagerte (insb. Eisen- und Stahl-) Produkte – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU Staaten importieren.